You are currently viewing Fachbeitrag zum brandaktuellen Thema CO2-Zertifikate – Teil 1

Fachbeitrag zum brandaktuellen Thema CO2-Zertifikate – Teil 1

wir möchten Ihnen bei bettervest auch die Möglichkeit bieten, über interessante Fachthemen zum Thema Finanzen und nachhaltige Energieprojekte informiert zu werden.

Heute behandelt unser Fachbeitrag, welcher auch schon als Newsletter rausgesendet wurde, das Thema CO2-Zertifikate. Da das Thema sehr umgreifend ist, wird es drei Teile geben.

1. Einleitung

Am 13. März haben wir in einer kurzen Mitteilung über den Preisanstieg bei CO2-Zertifikaten berichtet[1]. Seitdem hat sich dieser Preisanstieg fortgesetzt: Am 4. Mai überschritt der Preis für eine Tonne CO2 an der Terminbörse in London erstmalig die Marke von 50 EUR[2]. Auslöser war laut Marktbeobachtern die Aussicht auf eine verschärfte Klimapolitik in der EU. Einige unter ihnen rechnen zum Jahresende mit Preisen von 100 Euro und mehr[3].

Der Ausstoß von Treibhausgasen wird dadurch teurer, für Unternehmen und für die Abnehmer ihrer Produkte. Die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Klimaschutz dagegen verbessert sich. bettervest GmbH, die im vergangenen Jahr bereits zwei Anlageprodukte mit Bezug zu CO2-Zertifikaten vermittelt hat[4], begrüßt diese Entwicklung. Nach unserer Auffassung ist sie ein Indiz dafür, dass sich CO2-Zertifikate zu einem zentralen Instrument in der Bekämpfung des Klimawandels entwickeln. Es bedeutet zugleich, dass Zertifikate auch in zukünftigen, von bettervest vermittelten Anlageprodukten immer öfter eine Rolle spielen dürften.

Das Thema CO2-Zertifikate ist sehr vielschichtig und facettenreich. In diesem umfangreicheren Newsletter möchten wir versuchen, unseren Lesern einen Überblick über die aus unserer Sicht wichtigsten Aspekte zu verschaffen.

Wir werden den Newsletter in drei Teilen verschicken. Im ersten Teil werden wir einen Einblick in die Begrifflichkeiten und Definitionen sowie die Entstehung des Zertifikate-handels und seine Ziele erläutern. Im zweiten Teil werden wir uns dem Markt selbst und den Marktpreisen sowie dem Thema Zertifizierungen widmen. Im dritten und letzten Teil wird es um die Käufer der Zertifikate, den inneren Wert und den Ausblick in die Zukunft gehen.

Unser Beitrag erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr soll er Ihnen zum Einstieg in das Thema verhelfen. Lesern, die sich tiefergehend und umfangreicher mit dem Thema beschäftigen möchten, empfehlen wir, die Links, die im Verlauf des Texts direkt oder über Fußnoten auf weiterführende Quellen verweisen.

Beginnen möchten wir unseren Newsletter mit der Erklärung der wesentlichen Begriffe und Definitionen.

 

2. Begriffe und Definitionen

Ein CO2-Zertifikat ist das verbriefte Recht, in einem bestimmten Zeitraum eine Tonne CO2 zu emittieren. CO2-Zertifikate werden von Unternehmen erworben, deren CO2-Ausstoß gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenzen überschreitet. Sie werden aber auch gekauft von Personen oder Unternehmen, die freiwillig einen Beitrag zur Reduzierung der weltweiten Treibhauseffekte leisten möchten.

Haben Sie eine Vorstellung, wie viel eine Tonne CO2 ist? Die Antwort auf diese Frage finden Sie hier:

https://www.oekoservice.ch/images/news/2016/Factsheet_Swiss_Climate_Wie_viel_ist_eine_Tonne_CO2.pdf

Verwandte Begriffe, die wir in diesem Newsletter verwenden werden, sind „Emissionsrechte“, das aus dem englischen stammende „Carbon Credits“ oder die Kurzform „Zertifikate“.

Die Emissionsrechte werden entweder im Rahmen von Umweltschutzregulierungen durch eine Regierung oder andere öffentliche Organe vergeben, oder sie entstehen, wenn CO2– Einsparungen aus Impact-Investments nachweislich bestimmte, vertraglich vereinbarte Kriterien erfüllen. In den meisten Fällen beziehen sich die Zertifikate bzw. die zugrunde liegenden Regulierungen und Kriterien nicht ausschließlich auf CO2, sondern auch auf andere Treibhausgase, wie z.B. CH4 und N2O[5].

Die Verbriefung der Emissionsrechte macht sie übertragbar und ermöglicht somit den Emissionshandel. Verkäufer sind entweder Staaten, die für einen begrenzten Zeitraum eine begrenzte Anzahl von Zertifikaten versteigern, oder Unternehmen, die ihre CO2– Einsparungsverpflichtungen übererfüllen bzw. durch ihre Geschäftsaktivitäten nachweislich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen.

Käufer sind Unternehmen, die ihren CO2-Ausstoß auszugleichen haben, da sie ihre CO2– Einsparungsverpflichtungen nicht erfüllen können, sowie Unternehmen, die freiwillig bzw. aus Nachhaltigkeitsüberlegungen heraus (z.B. um ESG[6] oder SDG[7] zu erfüllen) einen monetären Ausgleich für ihren Anteil am weltweiten Ausstoß von Treibhausgasen leisten möchten.

Auch Privatpersonen bilden eine zunehmend wichtige Käufergruppe. Immer mehr Konsumenten entschließen sich dazu, ihren „CO2-Fußabdruck“ auszugleichen, indem sie z.B. für ihren Urlaubsflug die entsprechende Menge Carbon Credits kaufen.

Ein Beispiel dafür bietet das Unternehmen Atmosfair. Mehr Infos sind unter https://www.atmosfair.de/de/ zu finden.

 

3. Entstehung und Ziele

United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)

Das Prinzip des Ausgleichs von Emissionen und des Emissionshandels geht zurück auf die UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC) von 1992[8], mit der die Vereinten Nationen das Ziel verfolgen, dem vom Menschen verursachten Klimawandel entgegenzuwirken.

Kyoto Protokoll

Auf Basis dieser Konvention wurde in 1997 das Kyoto Protokoll verabschiedet, in dem sich 37 Industrienationen zur Reduzierung von Treibhausgasen und zu der Einhaltung verbindlicher Emissionsgrenzen verpflichteten. Für die Erreichung dieser Ziele wurden drei finanzielle Instrumente entwickelt, die es den Industrieländern erlauben, einen Teil ihrer Reduktions-verpflichtungen im Ausland zu erbringen[9]. Die zugrundeliegenden Ideen finden sich heute in vielen nationalen und freiwilligen CO2 Märkten wieder.

  1. Emissionshandel: Ermöglicht einem Land, das seine Reduktionsziele übererfüllt bzw. die ihm zugeteilten Emissionsrechte nicht vollständig ausschöpft, diesen „Überschuss“ an ein Land zu verkaufen, das seine Reduktionsziele nicht erreicht
  2. „Joint Implementation“: Die Beteiligung eines Industrielandes, z.B. durch Finanzierung, an einem Klimaschutzprojekt in einem anderen Industrieland, wird auf das Reduktionsziel des Geberlandes angerechnet, und nicht auf das des Gastlandes.
  3. „Clean Development Mechanism“: Industrieländer können unter gewissen Bedingungen ihre Reduktionsverpflichtungen auch über die Durchführung bzw. Finanzierung von Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern, die nicht den Kyoto-Verpflichtungen unterliegen, erbringen.

Die durch den Einsatz der drei o.g. Instrumente generierten Reduktionen von Treibhausgasen wurden im Kyoto-Jargon „Carbon Credits“ oder, da es sich um verbriefte Rechte handelt, „Certified Emission Rights“ (CERs) genannt.

 

Pariser Abkommen

Die Reduktionsziele des Kyoto Protokolls bezogen sich auf den Ausstoß von Treibhausgasen in den Jahren 2008 bis 2012. Daher war klar, dass Kyoto einen Nachfolger brauchte.

Die Nachfolge wurde mit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris durch 197 Staaten besiegelt. In dieser ersten, umfassenden und rechtsverbindlichen Klimaschutz-Vereinbarung einigten sich Schwellenländer und Industriestaaten über gemeinsame Ziele und Verantwortlichkeiten im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel, sowie über die Instrumente und Mechanismen, die dabei einzusetzen sind[10]. Das Abkommen trat 2016 in Kraft und ist langfristig auf die Jahre 2020 bis 2050 ausgelegt.

Das Pariser Abkommen sieht auch Anpassungen und Erweiterungen vor, die sich auf den Clean Development Mechanismus des Kyoto Protokolls (CDM) auswirken. Die Möglichkeit der Genehmigung von Projekten und der Vergabe von CERs unter dem CDM wurde bis Ende 2020 verlängert[11]. Die Ausführungsvorschriften bzgl. der neuen Regelung konnten aufgrund der Covid-19 Pandemie jedoch nicht wie geplant im November 2020 verabschiedet werden. Daher werden neue Anträge seit Ablauf der Verlängerungsfrist vom Kyoto Sekretariat der Vereinten Nationen (dem so genannten „Klimasekretariat“ mit Sitz in Bonn) weiterhin nach den alten Kyoto Regeln bearbeitet, die Genehmigung jedoch unter Vorbehalt der neuen, im November 2021 erwarteten Ausführungsbestimmungen des Pariser Abkommens erteilt [12].

 

[nz_sep top=”20″ bottom=”20″ width=”” height=”” type=”dotted” color=”#e0e0e0″ align=”left” /]

[1] Mitte Februar überschritt der Preis für ein europäisches CER 40 EUR pro Tonne CO2 Äquivalent.

[2]https://de.investing.com/news/stock-market-news/mrkteco2preis-uberspringt-erstmals-die-marke-von-50-
euro-2132514
. Heute notiert er bei rund 56 €.

[3] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/die-co2-preise-explodieren-101.html, gesehen am 18.07.2021

[4] BURN und Greenway

[5] Diese in der Umgangssprache als Methan und Lachgas bekannten Gase entwickeln pro Tonne einen weitaus höheren Einfluss auf die Erderwärmung. Informationen dazu finden Sie u.a. in folgenden Artikeln: https://www.economist.com/leaders/2021/04/03/governments-should-set-targets-to-reduce-methane-emissions und https://www.bpb.de/gesellschaft/umwelt/anthropozaen/256770/lachgas, gesehen am 21.07.2021

[6] ESG: Kurzbezeichnung für Nachhaltigkeitskriterien – nach den englischen Begriffen Environment (E), Social (S), Governance (G). Der ESG-Ansatz hat sich in der Finanzbranche zur Abgrenzung Nachhaltiger Geldanlagen etabliert. Der Ansatz basiert auf einem von United Nations Environment Programme Finance Initiative im Jahr 2005 veröffentlichten Bericht zu dem Thema.

[7] Sustainable Development Goals: Um global nachhaltige Strukturen zu schaffen, haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sich 17 Ziele bis 2030 gesetzt, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgehalten sind.

[8] United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)

[9] https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/internationale-klimapolitik/kyoto-protokoll/kyoto-mechanismen/, gesehen am 18.07.2021

[10] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-abkommen-von-paris.html, gesehen am 18.07.2021

[11] Die sogenannte „zweite Verpflichtungsperiode“ des Kyoto Protokolls.

[12] https://unfccc.int/news/the-cdm-executive-board-agrees-on-temporary-measures-to-address-cop26-postponement, gesehen am 21.07.2021