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Die Energie(wende)Agentur NRW stellt sich vor

Die EnergieAgentur.NRW arbeitet im Auftrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen als operative Plattform mit breiter Kompetenz im Energiebereich: von der Energieforschung, technischen Entwicklung, Demonstration und Markteinführung über die Energieberatung bis hin zur beruflichen Weiterbildung. In Zeiten hoher Energiepreise gilt es mehr denn je, die Entwicklung von innovativen Energietechnologien in NRW zu forcieren und von neutraler Seite Wege aufzuzeigen, wie Unternehmen, Kommunen und Privatleute ökonomischer mit Energie umgehen oder erneuerbare Energien sinnvoll einsetzen können.

Regionale Kapitalgeber gewinnen zunehmend an Bedeutung

Dabei spielt auch immer mehr die Art des Geschäftsmodells, insbesondere die Finanzierung, eine wesentliche Rolle. Die ambitionierten energie- und klimapolitischen Ziele in Deutschland und Nordrhein-Westfalen verlangen nach hohen Investitionen. Investiert wird in Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung, Gebäude mit effizienter Energieversorgung, neue ressourcenschonende Kraftwerke, leistungsstarke Energiespeicher sowie in Übertragungs- und Verteilnetze. Ein Teil dieser Investitionen kann nicht allein von den traditionellen energiewirtschaftlichen Akteuren wie Energieversorgungsunternehmen erbracht werden. Investitionen in dezentrale Strukturen mit einer Vielzahl heterogener Investoren mit unterschiedlichen Interessen, einem unterschiedlichen Grad der Professionalisierung und einem unterschiedlichen Zugang zu den Kapitalmärkten spielen eine immer größere Rolle. Privatwirtschaftliche regionale Kapitalgeber wie Bürgerinnen und Bürger, landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Das hat auch die positive Folge, dass die Wertschöpfung der Investitionen zum großen Teil in der Region bleibt.

Mehr Energieeffizienz durch Contracting – ein attraktives Gesamtpaket!

Ein bewährtes Modell bei der Projektumsetzung ist das Thema Contracting. Dies ermöglicht eine wirtschaftliche und umweltgerechte Sanierung, ohne eigene Investitionen tätigen zu müssen. Hierbei handelt es sich um ein Outsourcing auf Zeit von Aufgaben und Risiken der Nutzenergiebereitstellung oder -lieferung auf ein hierauf spezialisiertes Unternehmen. Im Mittelpunkt steht die Idee, eine Modernisierung und Optimierung von Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen in Gebäuden oder Liegenschaften ohne Einsatz eigener Geldmittel zu ermöglichen. Contracting ist ein Oberbegriff für verschiedene Arten von Energiedienstleistungen. Ein Contractor bündelt die Teilleistungen zu einem attraktiven Gesamtpaket:

  • Planung
  • Finanzierung
  • Bau
  • Betrieb
  • Instandhaltung

Die Zahl der Schnittstellen und Ansprechpartner wird für den Immobilieneigentümer auf diese Weise erheblich reduziert. Der Contractor übernimmt zudem – ganz oder teilweise – die Verantwortung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken für den an ihn übertragenen Teil der Energiebewirtschaftung des Kundenobjektes.

[tcbd-alert type=”success”]Der Begriff Contracting ist in Deutschland seit Beginn der neunziger Jahre geläufig. Derzeit bemühen sich rund 500 in Deutschland tätige Contractoren, Kunden aus Reihen der Wohnungswirtschaft, der öffentlichen Verwaltungen, der Krankenhäuser oder aus Gewerbe und Industrie von den Vorteilen dieser Betreiber- und Finanzierungsmodelle zu überzeugen.[/tcbd-alert]

 

Vier Formen von Contracting im Vergleich

Seit Bekanntwerden des Begriffs Contracting gab und gibt es immer wieder Verwirrung aufgrund der verwendeten Begriffsvielfalt. Klarheit – zumindest für Experten − hat erst die seit Ende 2003 veröffentlichte DIN 8930 Teil 5 Contracting gebracht.
Die Norm definiert vier verschiedene Contracting-VariantenEnergieliefer-ContractingFinanzierungs-Contractingtechnisches Anlagenmanagement und Energiespar-Contracting in ihren Reinformen.

  1. Energieliefer-Contracting
    → Energieliefer-Contracting ­oder Anlagen-Contracting ­ ist die am weitesten am Markt verbreitete Variante. Anwendungsschwerpunkt ist die Erneuerung bzw. Erstinstallation von Anlagen im Bereich der Energiezentralen. Der Contractor übernimmt ­ je nach gewünschtem Leistungsumfang Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Instandhaltung sowie zumeist den Brennstoffbezug. Übliche Vertragslaufzeiten umfassen 10 bis 15 Jahre. Als fertiges Produkt liefert der Contractor dem Kunden die letztendlich benötigte Nutzenergie in Form von Wärme, Dampf, Kälte, Strom, Druckluft oder Licht in definierter Menge und Qualität. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines zumeist zweiteiligen Preissystems bestehend aus: Grundpreis [in €/a] und Arbeitspreis [in €/Einheit Nutzenergie]. Die Preise unterliegen fest vereinbarten Preisgleitklauseln, um Änderungen der Brennstoffpreise und Lohn- und Materialkosten an den Kunden weitergeben zu können. Energieliefer-Contracting eignet sich für bestehende Gebäude und Neubauten.
  2. Finanzierungs-Contracting
    → Finanzierungs-Contracting bzw. Anlagenbau-Leasing ist in der Regel weniger verbreitet und belässt im Unterschied zu anderen Contracting-Modellen den Anlagenbetrieb beim Contractingnehmer. Das Dienstleistungspaket beinhaltet im Wesentlichen die Leistungen Planung, Finanzierung und Bau zumeist gut abgrenzbarer Anlagentechniken, wie z.B. Beleuchtungs- oder Wärmerückgewinnungsanlagen. Die Höhe der üblicherweise festen Entgelte an den Contractor hängt – wie beim Leasing – von der Vertragslaufzeit und der Höhe der Investitionen ab.
  3. Betriebsführungs-Contracting
    → Beim Technischen Anlagenmanagement (Betriebsführungs-Contracting) – bildet der optimierte Betrieb bestehender oder neuer energietechnischer Anlagen den Schwerpunkt der Dienstleistung. Während bei marktüblichen Wartungs- und Serviceverträgen der Anlagenbetrieb in der Verantwortung des Kunden bleibt, übernimmt bei diesem Modell der Contractor die Betriebsführung. Die Form der Leistungsvergütung an den Contractor ähnelt üblicherweise dem Vergütungsmodell des Energieliefer-Contractings, jedoch mit deutlich geringeren Grundpreisen. Vertragslaufzeiten können mit ein bis zwei Jahren sehr kurz, selten längerfristig sein. Nicht selten geht eine Vereinbarung über Technisches Anlagenmanagement bei Notwendigkeit einer umfangreicheren Anlagenmodernisierung in ein Energieliefer-Contracting über.
  4. Energiespar-Contracting
    → Beim Energiespar-Contracting, auch als Performance-Contracting bekannt, verkauft der Contractor im Unterschied zum Energieliefer-Contracting keine effizient erzeugte Nutzenergie, sondern ein Energiesparkonzept mit verbindlicher Einspargarantie für die benötigten Endenergien wie Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme oder Wasser bzw. Abwasser. Häufig findet bei dieser Variante eine gewerkeübergreifende Optimierung der vorhandenen Gebäudetechnik statt. Leitgedanke ist eine durch den Contractor garantierte Energiekostensenkung, die ausreicht, vorhandene und durch den Contractor vorfinanzierte Optimierungs- und Modernisierungsinvestitionen über die Vertragslaufzeit zu refinanzieren. Übliche Vertragslaufzeiten für dieses Modell betragen 6 bis 15 Jahre. Energiespar-Contracting eignet sich für größere Einzelgebäude oder Gebäudekomplexe mit mehr als 150.000 € Energiekosten pro Jahr. Kleineren Gebäuden (z. B. Schulen, Verwaltungsgebäuden) steht der Zugang zu diesem Modell durch eine Bündelung mit größeren Objekten zu einem Gebäudepool ebenfalls offen. In vermieteten Gebäuden mit vielen Nutzern ist Energiespar-Contracting nicht ohne weiteres umsetzbar. Die Vergütung des Contractors ist im Regelfall erfolgsabhängig oder erfolgt auf Grundlage nachgewiesener oder zumindest rechnerisch ermittelbarer Energieeinsparungen. Eine typische Entgeltregelung ist die Contractingrate [in €/a]. Hierbei handelt es sich um eine Berechnung aus erreichter Energieeinsparung, bewertet mit Referenzenergiepreisen und Referenzverbräuchen (sog. „Energiekosten-Baseline“) vor Umsetzung der Contracting-Maßnahmen. Einspargarantien in Höhe von 20 bis 25 % der bisherigen Energiekosten können als durchschnittlich angesehen werden. Wird die Einsparquote am Jahresende nicht erreicht, geht der Minderbetrag zu finanziellen Lasten des Contractors. Wird das Einsparziel überschritten, teilen sich Kunde und Contractor den zusätzlichen Erfolg im Regelfall nach vereinbarten Verteilungsschlüsseln auf.

 

Qual der Wahl? Die EnergieAgentur.NRW hilft bei der Auswahl des richtigen Contractors

Seit 1997 hat die EnergieAgentur.NRW bereits hunderte von Contracting-Initialberatungen durchgeführt und bietet allen interessierten Kommunen und Unternehmen in NRW ihre Beratungsleistungen an – neutral und grundsätzlich unentgeltlich:

  • die EnergieAgentur.NRW informiert über die Möglichkeiten und Grenzen der am Markt etablierten Contracting-Varianten.
  • sie zeigt neutral und unentgeltlich die den jeweiligen individuellen Anforderungen und Bedürfnissen des Kunden entsprechenden Lösungswege auf.
  • aus dem Erfahrungspool zahlreicher umgesetzter Contracting-Projekte kann die EnergieAgentur.NRW auf Wunsch direkte Kontakte zwischen Kunden und Anbietern vermitteln.
  • die EnergieAgentur.NRW gibt öffentlichen Auftraggebern Hilfestellungen zu Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Contracting-Vorhaben.

 

Kontakt

Zwei Mitarbeiter der EnergieAgentur.NRW stehen Unternehmen, öffentlichen Auftraggebern und sonstigen Interessierten als Ansprechpartner für den Themenbereich Contractingberatung Kommunen & Unternehmen zur Verfügung:

Dipl.-Ing. Christian Tögel           Dominic Hornung, B. Sc. Wirt.-Ing.
Telefon: 0202 / 24552 – 34         Telefon: 0202 / 24552 – 39
toegel@energieagentur.nrw      hornung@energieagentur.nrw