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Das neue Kleinanlegerschutzgesetz

Ab heute (10.7.2015) gilt das neue Kleinanlegerschutzgesetz. Für die bereits gestarteten Projekte ändert sich erst mal nichts, sie unterliegen noch den alten Vorgaben. Für alle künftigen neuen Projekte gelten  für dich folgende neue Regeln:

  • die maximale Fundingsumme eines Projektes beträgt 2,5 Mio. Euro
  • du darfst ohne weitere Bedingungen bis zu 1.000€ investieren
  • wenn du 1.050€ bis 10.000€ investieren möchtest, musst du bestätigen, dass du entweder:
    • maximal zwei Netto-Monatsgehälter investierst oder
    • du ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000€ hast (Glückwunsch!)
    • darüber hinaus haben alle künftigen Projekte jetzt ein einheitliches Vermögensanlage-informationsblatt (VIB), dass man durch die elektronische Eingabe von Vor- und Nachnahme unterschreiben muss.

Sobald wir neue Projekte starten für die das gilt, werden wir noch mal ausführlicher Informieren. Übrigens gelten bettervests allgemeine Empfehlungen zum Schutz der Investoren natürlich weiterhin! Statt eine große Investition in ein Projekt zu machen, solltest du lieber viele kleine Investitionen in verschiedenen Projekte machen, um dein Risiko zu minimieren. Darüber hinaus ermöglichen wir dir nur maximal 10% eines Projektes alleine zu finanzieren, weil wir daran glauben, dass du dir die Risiken und Chancen eines Projektes immer mit der Crowd teilen solltest.